§1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge/Vereinbarungen über die Überlassung von Veranstaltungsräumen des Sofi – Cafés zur Durchführung von Veranstaltungen wie Tagungen und Feiern jeglicher Art etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Sofi – Cafés.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sofi – Cafés.

3) Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Sofi – Cafés nicht.

(4) Alle Angebote sind freibleibend.

(5) Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen dem Sofi – Café und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Innerhalb eines Vertrags werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit dem Sofi – Café im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.

§ 2 Warenangebot

(1) Das Sortiment des Sofi – Cafés ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich das Sofi – Café einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

§ 3 Standzeit Catering/Buffet

(1) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit dem Sofi – Café mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen.

(2) Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt das Sofi – Café für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe gemäß Tz. VII. durch den Kunden keinerlei Haftung.

§ 4 Preise, Preislisten und Mehrwertsteuer

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Sofi – Cafés zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Sofi – Cafés an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden.

(2) Sofern im Einzelfall keine Preise vereinbart sind, gelten die in der Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.

(3) Das Sofi – Café ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als zwei Monate verstrichen sind.

§5 Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl

(1) Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Sofi – Café getroffen wurden, hat das Sofi – Café Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:

(1.1) Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl erhält das Sofi – Café bei Bekanntgabe des Ausfalls:

(1.1.1) Bei Verträgen, die eine Gebrauchsüberlassung von Veranstaltungsräumen zum Gegenstand haben:
a. bis 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %b., ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 %
des vereinbarten Entgeltes.

(1.1.2) Bei Verträgen, die die Bereitstellung von Personal und Speisen zum Gegenstand haben:
a. zwischen 7 und 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %b. und ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Entgeltes.

(1.1.3) Bei Verträgen, die die Bereitstellung von Getränken zum Gegenstand haben:
a. zwischen 7 und 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 20 %b. ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 40 % des vereinbarten Entgeltes.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Sofi – Café gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige für die Veranstaltung wichtige Details müssen dem Sofi – Café bis spätestens sieben Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Anpassung der Personenzahl kann bis zwei Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.

(3) Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

§ 6 Fälligkeit, Anzahlung, Verzug

(1) Bei Aufträgen mit einem Bruttoauftragswert bis 1000,00 Euro erhält der Kunde eine Endrechnung direkt nach der Veranstaltung. Die Zahlung dieser Rechnung erfolgt bar, mit EC-Karte oder per Kreditkarte.

(2) Ab einem Auftragswert ab 1000,00 Euro brutto erlaubt es sich das Sofi – Café, eine Anzahlungsrechnung zu stellen. Die Anzahlung beträgt bis zu 80 % auf den kalkulatorischen Umsatz. Bei Abrechnung nach Verbrauch, setzt sich die Anzahlung, wenn nicht anders vereinbart, aus gebuchter Personenzahl mal Menüpreis zusammen.

Forderungen sind fällig und zu zahlen 7 Werktage ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Die Forderungen des Sofi – Cafés gegen Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, sind während des Verzugs mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, beträgt der Verzugszinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Eine Endrechnung bei variablen Kosten (z. B. Getränkeverbrauch oder höherer Personaleinsatz) wird nach der Veranstaltung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Ein eventuell entstandenes Guthaben würde unverzüglich an den Kunden zurücküberwiesen.

(3) Bei Zahlungsverzug kann das Sofi – Café gesetzliche Rechte geltend machen.

(4) Vor Rechnungsstellung teilt der Kunde dem Sofi – Café die korrekte Rechnungsanschrift mit.

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